Bei der Neuaufstellung des Regionalplanes geht es um Nutzungsansprüche und Interessen. Und wie werden diese gegeneinander abgewägt. Wie gehen wir zukünftig mit unseren Flächen um? Wird der Naturschutz ausreichend berücksichtigt? Brauchen wir noch mehr Gewerbe- und Wohnbauflächen? Geht es mit der Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen einfach so weiter? Unter welchen Spielregeln kann erneuerbare Energie realisiert werden und werden wir dem Klimaschutz mit dieser Plannung gerecht ...
Wenig überraschend ist, dass mal wieder der Natur - und Landschaftsschutz unter die Räder, bzw. unter die Reifen kommt. Aber auch sonst klafft eine gewaltige Lücke zwischen Anspruch (und blumigen Reden der Politik) und dem Planungsentwurf. Als anerkannte Naturschutzvereinigung haben wir dazu unsere Einwände formuliert. Diese sind >hier im PDF-Format< nachzulesen.
PS: Der Entwurf zur Regionalplanung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg >hier< zu finden.
Den Inhalt der Erklärung und unsere Forderungen stellen wir hier vor:
Für den Klimaschutz fordern wir
1. die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen
2. eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte, mit Bürgerbeteiligung umgesetzte, grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030)
Klimaschutz erfordert eine Verkehrswende mit einer Vermeidung von nicht notwendigem motorisierten Verkehr, einer Verlagerung von Verkehr von Straßen auf die Schiene und einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
Zwingend ist es deshalb, jetzt das Klima belastende und der Verkehrswende entgegen stehende Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Bundesstraßen, zu stoppen. Es dürfen jetzt keine ungeheuer teuren, flächenfressende und umwelt- und klimabelastende Straßen gebaut werden, die den nachfolgenden Generationen im wahrsten Sinne des Wortes in Beton gegossene Hindernisse für die Gestaltung ihrer Zukunft in den Weg stellen.
Der BVWP 2030 wurde 2016 ohne reale Bürgerbeteiligung und ungeachtet der Hinweise u. a. des Bundesrechnungshofs auf seine Schwächen von der Bundesregierung erstellt. Die daraus resultierenden Bedarfspläne hat der 18. Deutsche Bundestag Ende 2016 wider die Kritik von Umweltverbänden und an einer Verkehrswende orientierten Initiativen und Organisationen als Gesetz beschlossen. 2019 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klimagesetze mit Ansätzen einer Verkehrswende verabschiedet. Den Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 weitgehend stattgegeben. Bis zum 31.12.2022 müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für dieses Jahrzehnt erhöht werden, damit den nachfolgenden Generationen noch Gestaltungsspielraum für ihre Lebenswelt verbleibt.
Der 20. Deutsche Bundestag muss die Überprüfung ... (Text als PDF weiterlesen)
Bedarf
Die Ortsumgehung Erndtebrück war kurz vor der Diskussion des Bundesverkehrswegeplans 2030 als nicht bauwürdig eingestuft worden, weil das Nutzen-/ Kosten-verhältnis kleiner als 1 war. Dazu muss man wissen, dass der Nutzen sehr großzügig bewertet wird, die Kosten kleingeredet werden und die Schäden an Natur und Umwelt rechnerisch überhaupt nicht erfasst werden.Nur durch Tricksereien des heimischen CDU-MdB Volkmar Klein mit dem Staatssekretär Ferlemann vom BMVI wurde ein Weg gefunden, die OU doch noch in den vordringlichen Bedarf einzuordnen.
Von den 40.000 Wittgensteinern benutzen täglich ca.2.400 die B 480, ca 7.700 die B 62 zwischen Schameder und Erndtebrück. Zuzüglich der 2.100 Kfz. aus Richtung Birkelbach befahren ca.12.300 Kfz. die B 62 an der Ortseinfahrt im Norden von Erndtebrück. Die B 62 wird zwischen Erndtebrück und Lützel von ca. 5.800 Kfz. benutzt, die L 720 nach Benfe von knapp 1.400.
Hieraus ergibt sich ganz klar, dass der Verkehr im Zentrum von Erndtebrück zum größten Teil Ziel- und Quellverkehr ist, der sich durch eine Ortsumgehung kaum verringern lässt.
Diese amtlichen Zahlen (Stand 2015) sind seit Jahren rückläufig, ebenso nimmt in allen Wittgensteiner Kommunen die Bevölkerungszahl ab. So musste der Rat aus berufenem Munde zur Kenntnis nehmen: „Wenn es uns nicht gelingt, die Straße bis 2030 fertigzustellen, wird sie schon aus demografischen Gründen nicht mehr gebaut werden.“ Mit anderen Worten: Lasst uns schnell noch eine Straße bauen, denn wenn sie fertig ist, wird sie nicht mehr gebraucht werden.
Angebliche Verkehrsbehinderungen durch Staus
Auf der B 62 / B 508 gibt es zwischen Erndtebrück und Hilchenbach bzw. Netphen keine Staus, es sei denn, durch gelegentliche Verkehrsunfälle oder Baustellen, z. B. bei der Hangsicherung an der B 62. Die aktuellen Verkehrsbehinderungen haben mit einem Neubau einer B 62 / B 508 nicht das Geringste zu tun.
(Auch kein Stau und unfaßbar lärmarm: Wanderwege nach Wittgenstein)
Planungsabläufe
Der Landesbetrieb Straßen NRW unterrichtet regelmäßig die „Träger öffentlicher Belange“, z. B. die Naturschutzverbände und die Kommunen, über den Stand der Planung.
Obwohl wir im Jahr 2019 fast täglich über den sich rapide verschlechternden Zustand unserer Wälder von der Presse informiert wurden und obwohl zuständige Minister und Ministerpräsidenten, erschrocken über den schlechten Waldzustand, große Aufforstungsprogramme versprachen, beansprucht die hiesige IHK im Rahmen der Fortschreibung des neuen Regionalplanes nach wie vor große heimische Waldflächen (ca. 300 ha) für die Umwandlung in Gewerbegebiete.
Dabei kann von einer echten Bedarfsermittlung keine Rede sein. Vielmehr wird der behauptete Bedarf hilfsweise nach einer pauschalen Formel berechnet Leser solcher Nachrichten können sich nur wundern über die Ignoranz solcher Institutionen. Zwar flankiert man die Wünsche mit der scheinbaren Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben und lockt mit dem Versprechen, regenerative Energien einzubeziehen, aber damit wird die beabsichtigte Naturzerstörung lediglich kaschiert. Mit weiterer ungezügelter Flächeninanspruchnahme für Gewerbe- oder Baugebiete schränkt man die notwendige Naturentwicklung weiter ein, und die Natur ist zukünftig immer weniger in der Lage, für uns lebenswichtige Funktionen zu erfüllen. Die Bäume des Waldes, vor allem die älteren, sind die besten, effektivsten und kostengünstigsten CO2- Speicher, die wir besitzen. Sie regulieren ausgleichend das Regionalklima, versorgen uns mit Sauerstoff, kühlen in heißen Sommern, filtern Luftschadstoffe, mindern Lärm, filtern Wasser, verhindern Erosion, stellen viele Lebensräume für Tiere und Pflanzen und dienen der Erholung. Außerdem bieten sie mit ihrem Holz immer wieder nachwachsende Rohstoffe. Diesen regionalen Schatz muss man fördern und nicht dezimieren
Weitere hilfreiche Informationen zum Flächenfraß: Flächenportal NRW (verantwortlich: LANUV). Auch die IHK gehört zum Trägerkreis - die örtliche IHK hat es wohl nicht gelesen!
Man kann nicht beim Waldschutz im Rahmen der Klimadiskussion mit dem Finger auf Länder wie Brasilien oder Indonesien zeigen und hier gleichzeitig munter weiter Flächen in Anspruch nehmen. Nachhaltiger wäre es, noch bestehende, aber nicht genutzte Gewerbeflächen, wie das Hammerwerk Vorländer in Allenbach etc., wieder zu reaktivieren.
Wir appellieren an die Kommunen und den Regionalrat, die anstehenden Planungen nach diesen Gesichtspunkten zu prüfen, statt nach dem Gießkannenprinzip den Flächenverbrauch zu steigern.